Neue Verpackungsverordnungen 2025

Neue Verpackungsverordnungen 2025
12. Februar 2025

Neue Verpackungsverordnungen 2025

Ab 2025 treten in der Schweiz, Deutschland und der gesamten Europäischen Union neue Verpackungsverordnungen in Kraft. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Nachhaltigkeit in der Verpackungsbranche zu verbessern, Recyclingquoten zu erhöhen und Abfall zu reduzieren. Unternehmen müssen sich frühzeitig auf diese neuen Anforderungen einstellen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und nachhaltige Lösungen zu implementieren.

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Was ändert sich?

Die Europäische Union hat mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet, die am 11. Februar 2025 in Kraft tritt und ab dem 12. August 2026 verbindlich gilt (Quelle: Deutsche Recycling). Diese ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und bringt wesentliche Neuerungen mit sich:

 

Recyclingfähigkeit als Standard: Bis 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen wiederverwertet oder in bestehende Kreislaufsysteme integriert werden können. Mindestanteile an Rezyklat: Für bestimmte Verpackungen gelten künftig Mindestanteile an recyceltem Material, um die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen zu erhöhen. Reduktion von Verpackungsabfällen: Bis 2040 müssen Unternehmen Verpackungsmüll schrittweise um 15 % reduzieren, entweder durch leichtere Materialien oder Mehrwegsysteme. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Unternehmen werden verpflichtet, sich an der Finanzierung von Sammel- und Recyclingsystemen zu beteiligen (Quelle: Deutsche Recycling).

Anpassungen des Verpackungsgesetzes in Deutschland

Deutschland setzt die neuen EU-Vorgaben durch Anpassungen im Verpackungsgesetz (VerpackG) um. Folgende Änderungen sind relevant:

 

Erweiterte Registrierungspflicht: Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eintragen (Quelle: Verpackungsgesetz.com). Pfandpflicht für weitere Verpackungen: Bereits seit 2022 gibt es Pfand auf Einwegplastikflaschen und Getränkedosen. Ab 2024/2025 gilt dies auch für Milch- und Saftverpackungen. Systembeteiligungspflicht: Unternehmen müssen für Verkaufsverpackungen an einem dualen System teilnehmen, um die Entsorgungskosten mitzutragen. Diese Massnahmen sollen das Recycling stärken und Unternehmen dazu bewegen, umweltfreundliche Alternativen zu entwickeln.

Verpackungsbestimmungen in der Schweiz

Die Schweiz ist zwar nicht Teil der EU, orientiert sich jedoch an europäischen Umweltstandards und forciert eine stärkere Kreislaufwirtschaft. Bereits 2023 hat der Bundesrat eine Strategie zur Förderung von Kunststoffrecycling verabschiedet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

 

Ambitionierte Recyclingquoten: Die Schweiz strebt bis 2030 eine Recyclingquote von 55 % für Kunststoffverpackungen und 70 % für Getränkekartons an (Quelle: Swiss Recycling). "Sammlung 2025"-Initiative: Dieses Programm verbessert die getrennte Sammlung von Kunststoffverpackungen und fördert deren Wiederverwertung. Ziel ist es, Unternehmen eine einheitliche und praktikable Lösung für die Entsorgung anzubieten. Mehr Mehrwegsysteme: Die Gastronomiebranche wird stärker auf Mehrwegverpackungen umgestellt, insbesondere bei Take-away-Produkten.

 

Was bedeutet das für Unternehmen in der Verpackungsbranche?

Die neuen Vorschriften bringen Herausforderungen, aber auch Chancen für Unternehmen. Um konform zu bleiben, sind folgende Massnahmen empfehlenswert:

 

Materialwahl überdenken: Verpackungen sollten recyclingfähig sein und möglichst einen hohen Rezyklatanteil enthalten. Kreislaufsysteme integrieren: Unternehmen können eigene Rücknahme- oder Mehrwegsysteme etablieren, um Abfälle zu reduzieren. Regulatorische Anforderungen frühzeitig prüfen: Wer international tätig ist, muss sicherstellen, dass die jeweiligen Vorschriften in der EU, der Schweiz und Deutschland eingehalten werden. Transparenz und Compliance verbessern: Kennzeichnungspflichten und Nachweis der Recyclingfähigkeit sind künftig noch wichtiger.

 

Jetzt handeln, um vorbereitet zu sein

Die neuen Verpackungsverordnungen für 2025 stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, aber auch Chancen zur Optimierung ihrer Prozesse. Nachhaltige Verpackungslösungen werden nicht nur gesetzlich gefordert, sondern sind auch wirtschaftlich sinnvoll, da sie langfristig Rohstoffeinsparungen ermöglichen. Wer sich jetzt anpasst, bleibt wettbewerbsfähig und erfüllt künftige Marktanforderungen.


 

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